1. Privatverkauf vom Auto: Bekannte und Freunde als Käufer
Eine verlockende Möglichkeit, sein Auto privat zu verkaufen, ergibt sich beim Blick in den Bekannten- und Freundeskreis. Die Frage “Sucht vielleicht jemand zurzeit ein Auto?” zu stellen, ist immer einen Versuch wert. Bieten Sie Ihren Gebrauchtwagen einfach für einen PKW Verkauf an, wenn Sie ihn sowieso gerade loswerden wollen. Somit kennen Sie den Käufer und wissen, dass Sie das Auto in gute Hände abgeben. Bedenken Sie jedoch, dass ein privater Verkauf eines PKW an einen Bekannten, zu Unannehmlichkeiten führen kann. Zum einen hat Ihr Bekannter möglicherweise eine andere Erwartungshaltung als ein Fremder und hofft aufgrund einer gewissen Vertrauensbasis, auf einen Preisnachlass. Hier laufen Sie Gefahr, Ihren Gebrauchtwagen unter Wert zu verkaufen, da Sie Ihrem Bekannten einen freundschaftlichen Rabatt gewähren möchten.
Zusätzliche Probleme kann es geben, wenn Mängel oder Defekte am Fahrzeug entdeckt werden, die vor der Übergabe scheinbar übersehen worden sind. Auch wenn Sie Ihre Aussagen zu eventuellen Schäden wahrheitsgemäß getätigt haben und der Gebrauchtwagen gründlich besichtigt wurde, kann es beim Verkauf an jemanden aus dem Bekanntenkreis, zu großen Problemen kommen. Wenn Sie einen juristisch geprüften Musterkaufvertrag verwendet haben, ist die Rechtslage in diesem Fall zwar klar, doch kann es dennoch zum Streit mit der Person bezüglich der Kosten für die Reparatur kommen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, alle festgestellten Mängel vertraglich festzuhalten. Selbst wenn sich Käufer und Verkäufer gut kennen, sollte immer ein Kaufvertrag aufgesetzt und eine Probefahrt organisiert werden, die im Idealfall durch die Haftpflichtversicherung beider Parteien abgesichert ist. Innerhalb der Familie gelten die gleichen Regeln für den Privatverkauf eines Autos. Sollten Sie sich dagegen entscheiden, finden Sie beispielsweise in Automobilbörsen eine passende Alternative.
2. Unser Tipp für den Privatverkauf vom Auto
Melden Sie das Auto vor dem Verkauf selbstständig von der zuständigen KFZ Zulassungsstelle ab, damit Sie jeglichen rechtlichen Unannehmlichkeiten aus dem Weg gehen. In keinem Fall sollte dem Käufer die Abmeldung des Fahrzeugs überlassen werden. Denn für sämtliche Unfälle, die nach dem Verkauf, jedoch vor der Abmeldung geschehen, haftet der Besitzer. Es gibt einige Betrugsmethoden, die voraussetzen, dass Sie Ihren Wagen verkaufen und die Abmeldung dem Käufer überlassen. So zahlen Sie weiter die Versicherung und haben im Nachhinein große Probleme damit, das KFZ abzumelden, weil die Dokumente nicht vollständig sind. Wir von wirkaufendeinauto.at nehmen Ihnen diesen Aufwand gerne ab. Bei einem Verkauf in einer unserer Filialen übernehmen wir selbstverständlich die Abmeldung Ihres Fahrzeugs, um für Sie den Aufwand so gering wie möglich zu halten.
3. Auto privat verkaufen: Mit Sachmängelhaftung absichern
Ob ein Aushang am Schwarzen Brett oder die DIN A4 Seite im Autofenster: Es gibt viele Möglichkeiten, Aufmerksamkeit zu erregen und die Augen vieler Interessenten auf den eigenen Gebrauchtwagen zu lenken. Wer sein Auto privat verkaufen und sich dafür an einen Privatkäufer wenden möchte, sollte neben den wichtigsten Hinweisen zur Probefahrt und zur Wertermittlung, auch alle Fakten rund um den Kaufvertrag beachten. Dort sollte beim Privatverkauf des Autos immer die Klausel der Sachmängelhaftung enthalten sein. Diese wird umgangssprachlich als Gewährleistung bezeichnet und besagt, dass der PKW Verkäufer, für Mängel am Fahrzeug, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren, für einen Zeitraum von zwei Jahren aufkommen muss. Ein gewerblicher Verkäufer kann diese Frist auf ein Jahr verkürzen und ein Privatverkäufer sogar ganz ignorieren. Jedoch muss der Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Privatverkauf vom Auto schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden. Dafür reicht eine einfache Formulierung, wie die nachfolgende, vollkommen aus:
„Der Autoverkauf von privat an privat erfolgt unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung.“ Diese Klausel sorgt zwar dafür, dass die gesetzliche Haftung soweit wie möglich ausgeschlossen wird, dennoch sind Sie als Autoverkäufer dazu verpflichtet, unaufgefordert den Käufer über alle Mängel am Fahrzeug zu informieren. Falls Sie Mängel vorsätzlich verschweigen, ist der getätigte Verkauf rechtlich anfechtbar und ein unbenannter Vorschaden führt somit schnell zu einem ernsthaften Gerichtsverfahren. Der Gewährleistungsausschluss eines privaten Verkäufers greift nicht, wenn Sie Unfallschäden oder andere Mängel absichtlich beschönigen. Wer sein Auto privat verkaufen und dabei auf jegliches Risiko verzichten möchte, kann sich für den schnellen Verkauf an wirkaufendeinauto.at wenden. Sie erhalten neben dem rechtssicheren Kaufvertrag, einen Fahrzeugankauf Komplettservice geboten, der die Abmeldung Ihres Autos und die sichere Überweisung der Ankaufsumme, mit einschließt.
4. Auto privat verkaufen: Ohne Aufwand mit wirkaufendeinauto.at
Ein gebrauchtes Fahrzeug zu einem vernünftigen Preis privat zu verkaufen, ist mit vielen Schwierigkeiten und großem Aufwand verbunden. Der Gebrauchtwagenmarkt ist für den Laien unübersichtlich und Autobörsen bergen durchaus einige Nachteile und Risiken. Schnell trifft man auf Betrüger, die möglicherweise mit gefälschtem Bargeld bei der Geldübergabe erscheinen oder den Ankaufpreis stark drücken. Ein großes Problem besteht auch dabei, den Wert des PKW vor dem Gebrauchtwagenverkauf realistisch einzuschätzen. Viele unterschätzen den Wertverlust bei einem Neuwagen und kalkulieren die Preise lieber selbst, da ihnen ein Gutachter zu teuer ist. Bei wirkaufendeinauto.at können Sie einfach und kostenlos den Restwert bestimmen lassen, ganz egal, ob der zu verkaufende Wagen stark gebraucht ist oder nicht.
Geben Sie hierfür zunächst die grundlegenden Daten Ihres Autos, wie Marke, Modell, Baujahr und Kilometerstand in den Gebrauchtwagenrechner auf unserer Homepage ein, um einen ersten Richtwert zu erhalten. Im Anschluss daran vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine professionelle Fahrzeugbewertung, an einem unserer bundesweiten Standorte. Nutzen Sie dafür eine Checkliste zur Vorbereitung mit den wichtigsten Papieren, die Sie in unsere Niederlassung mitbringen sollten, wie zum Beispiel die Zulassungsbescheinigung I und II, die Bescheinigung der §57a-Begutachtung und Ihren Personalausweis. Bringen Sie zu dem Termin auch unbedingt alle zum Fahrzeug gehörenden Extras, wie zum Beispiel Ihre Sommer- oder Winterreifen mit, damit diese bei der Bewertung berücksichtigt werden können. Unsere KFZ-Experten werden Ihr Fahrzeug genau überprüfen und dabei auch eine eventuelle Sonderausstattung in die Bewertung einfließen lassen.
Wir machen Ihnen gerne ein Ankaufangebot für Ihren Gebrauchten, denn wir kaufen jedes Auto, egal um welche Automarken es sich handelt und unabhängig der Laufleistung oder dem Zustand. Anders als die meisten privaten Käufer, bestehen wir nicht auf Unfallfreiheit Ihres PKW und machen Ihnen auch dann noch ein Angebot, wenn die Windschutzscheibe mit dem einen oder anderen Kratzer versehen ist oder wenn die Sommerreifen völlig abgefahren sind. Sollte Ihr Gebrauchtwagen nicht mehr fahrtüchtig sein, unterstützen wir Sie auf Nachfrage auch gerne bei der Organisation eines Transportes. Während Sie bei einem Privatverkauf viele Probefahrten und unzählige andere Termine organisieren müssen, nehmen wir Ihnen sämtliche bürokratischen Formalitäten ab. Wir kümmern uns um die Abmeldung bei der Zulassungsstelle und senden Ihnen sofort die Abmeldebestätigung zu. Falls nötig, treten wir auch mit Ihrer Bank in Verhandlungen, sollte sich Ihr Fahrzeug noch in einer laufenden Finanzierung befinden. Für unseren Service bezahlen Sie keinen Cent! Nach Vertragsschluss überweisen wir den Ankaufspreis umgehend auf Ihr Konto und Sie können sich entspannt zurücklehnen.