Gebrauchtwagenverkauf privat: Muss Garantie gegeben werden?

Beim Gebrauchtwagenverkauf privat wird keine Garantie gegeben. Denn hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die nur Händler ihren Kunden anbieten.

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Eine Garantie im Autohandel wird häufig mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht verwechselt. Eine Garantie beim privaten Gebrauchtwagenverkauf müsste jedoch ausdrücklich schriftlich erklärt werden, was in der Regel nicht passiert. Als privater Verkäufer haben Sie daher beim Autoverkauf keine Garantiefälle zu befürchten.

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1. Ist beim Gebrauchtwagenverkauf privat eine Garantie sinnvoll?

Eine Ware ist bei der Benutzung kaputt gegangen? In diesem Fall können sich Käufer nur auf eine freiwillig mitgegebene oder selbst abgeschlossene Garantie berufen. Denn eine Garantie wird vom Händler oder Verkäufer gegeben. Somit sind Sie nur abgesichert, wenn dieser sich bereit erklärt, die Ware nach dem Kauf zu reparieren. Eine Rechnung sichert dem Käufer dann das Recht auf Garantie. Auch für den Gebrauchtwagenverkauf von privat gilt, dass eine Garantie nicht automatisch besteht.

Gebrauchtwagengarantie beim privaten Autoverkauf

Gebrauchtwagen privat Garantie Begutachtung

Wenn Sie den Gebrauchtwagen privat verkaufen, sollten Sie keine Garantien geben. Denn Garantien stellen ein sehr hohes Risiko für Sie dar, weil Sie zusammen mit dem Gebrauchtwagen zahlreiche Verschleißteile privat verkaufen. Auch wenn Sie Ihren Gebrauchten bei der Probefahrt oder in der Verhandlung um den Preis übermäßig loben, ist damit keine Garantie gegeben worden. Denn diese kann nur schriftlich im Kaufvertrag festgelegt werden. Jenseits von schriftlichen Zusicherungen im Kaufvertrag, die explizit formuliert sind und mit Unterschrift bestätigt werden, ergibt sich keine Garantie und die Frage nach möglichen Garantiefällen stellt sich nicht.

Sollte sich ein Käufer beim Gebrauchtwagenverkauf privat auf eine Garantie berufen, beziehen Sie sich auf den Kaufvertrag ohne Garantien. Denn unseriöse Käufer setzen ihre Vertragspartner unter Druck, obwohl sie kein Recht auf Garantie haben. Auch ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt es bei Gebrauchtwagen aus Privatverkäufen nicht. Das Gesetz sieht diese Regelung zum Widerruf von Käufen nur für Fernabsatzverträge vor. Das ist beispielsweise bei Artikeln der Fall, die in Versandhäusern bestellt werden. Ein Autohändler oder ein privater Verkäufer muss ein Fahrzeug dagegen nicht automatisch zurücknehmen.

Wer sein Auto privat verkauft, will keine Kosten für Reparaturen übernehmen, die danach anfallen. Bei Mängeln, die angeblich vor dem Gefahrübergang entstanden sind, besteht kein automatischer rechtlicher Anspruch. Auch im Fall, in dem ein Käufer einen Gebrauchtwagen privat kauft, der kurz darauf einen Motorschaden hat, sind Zahlungsforderung in den meisten Fällen rechtlich nicht zu begründen. Wichtig ist, dass Sie als privater Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung für das Auto ausschließen.

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Gebrauchtwagen verkaufen: Private Gewährleistung beachten!

Gebrauchtwagengarantien sollten Privatverkäufer nicht mit der Gewährleistung verwechseln. In der Praxis ist zwar mit Garantie oft die Gewährleistung gemeint, doch es besteht kein Zusammenhang zwischen ihnen.

Mit Gewährleistung ist eine von Garantien unabhängige gesetzliche Pflicht zum Beispiel zur Nachbesserung gewisser Mängel innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemeint. Sie kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Mangel nachweislich zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (meistens die Übergabe) vorlag. Zudem kann die Gewährleistung rechtlich wirksam ausgeschlossen werden. Die Ausnahme davon bildet der Fall, dass Sie von einem Mangel wussten und diesen verschwiegen haben.

Es gibt keinen automatischen Ausschluss der Gewährleistung. Doch wer seinen Gebrauchtwagen verkauft, kann die Gewährleistung im Kaufvertrag schriftlich ausschließen. Damit haften Sie nicht mehr für Mängel, die bei der Fahrzeugübergabe vorlagen und bis zu zwei Jahre nach dem sogenannten Gefahrübergang zu Ihren Pflichten gehören könnten!

Gebrauchtwagenverkauf: Im Kaufvertrag private Gewährleistung ausschließen! Beim privaten Autoverkauf sollten Sie die Gewährleistung für Mängel ausschließen. Denn dies erfolgt zu Ihren Gunsten. Im Kaufvertrag werden die beim Verkauf übergebenen Mängel aufgezählt. Als privater Verkäufer schließen Sie daran anschließend die Haftung für andere Mängel aus! Verwenden Sie dafür zum Beispiel folgende Formulierung: “Verkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung”.

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