1. Beim Autoverkauf ist ein Vertrag auch privat unverzichtbar!
Grundsätzlich ist es beim privaten Autoverkauf möglich, einen mündlichen Vertrag zu schließen. Denn auch mit Handschlag getroffene Vereinbarungen sind einzuhalten. Schwierig wird es aber, wenn es dabei zu Problemen kommt. Eine mündliche Absprache lässt sich nur schwer beweisen. Daher entstehen beim Streit um einen solchen Vertrag oft Nachteile, die vermeidbar gewesen wären.
Deshalb ist es immer ratsam, für einen Autoverkauf auch privat einen Vertrag aufzusetzen. Selbst beim Verkauf an Freunde oder Verwandte sollte dies gemacht werden. Denn mit einem Vertrag sind beide Parteien auf der sicheren Seite, auch gegenüber Behörden. Nur ein schriftlicher privater Kaufvertrag bietet Ihnen und auch dem Käufer im Ernstfall Sicherheit.
Das gehört in den Vertrag beim privaten Autoverkauf
Zunächst sollte unterschieden werden zwischen einem Vertrag für den privaten Autoverkauf und den gewerblichen Verkauf. Ein wichtiger Unterschied ist zum Beispiel, dass im Kaufvertrag für den Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen werden darf, während gewerbliche Verkäufer sie auf ein Jahr beschränken, aber nicht ausschließen dürfen. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass beim Vertrag für den gewerblichen Vertrag die Umsatzsteuer, sowie Netto- und Bruttokaufpreis ausgewiesen werden müssen.
- Name und Anschrift des Verkäufers und des Käufers: Die Vertragsparteien müssen eindeutig aus dem Vertrag hervorgehen.
- Amtliches Kennzeichen und Fahrzeug-Ident-Nummer: Es muss genau definiert werden, dass es beim Verkauf um dieses konkrete Auto geht.
- Kilometerstand: Die Laufleistung eines PKW sagt viel über dessen Abnutzung aus und bestimmt zum Großteil den Kaufpreis. Daher ist sie ein wichtiger Bestandteil der zugesicherten Eigenschaften Ihres Autos.
- Verkaufspreis: Natürlich muss auch der Preis, zu dem Sie den Wagen dem Käufer überlassen, im Vertrag festgehalten werden.
- Zubehör: Verkaufen Sie den PKW mit einem weiteren Satz Reifen oder anderem Zubehör, muss dies ebenfalls erwähnt werden.
- Mängel: Im Kaufvertrag ist es wichtig, ehrlich zu sein. Es müssen alle Ihnen bekannte Mängel darin aufgeführt werden. Nur so wird festgehalten, dass der Käufer bereits bei der Übergabe von den Mängeln wusste.
- Unfallschäden: Ein Unfallfahrzeug muss als solches gekennzeichnet werden. Ohne eine solche Kennzeichnung sprechen Sie dem PKW die Eigenschaft zu, unfallfrei zu sein, die er nicht mehr hat. Jedes Fahrzeug, das durch einen Unfall Schäden davongetragen hat, die über die Bagatellschadengrenze hinausgehen, ist ein Unfallfahrzeug.
- Ausschluss der Gewährleistung: Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen privat verkaufen, dürfen Sie im Vertrag die Sachmängelhaftung ausschließen. So müssen Sie nicht für Mängel haften, die Ihnen nicht bekannt waren.
- Übergabebestätigung: Die Zulassungsbescheinigung I und II sind die wichtigsten Dokumente Ihres PKW. Daher ist es wichtig, dass der Käufer bestätigt, beide Unterlagen erhalten zu haben. Zusätzlich muss er bestätigen, dass er die Schlüssel, den Nachweis über Haupt- und Abgasuntersuchung sowie das Fahrzeug erhalten hat.
- Sondervereinbarungen: Halten Sie sämtliche zusätzlich besprochenen Vereinbarungen im Vertrag fest. Soll der Käufer zum Beispiel den Wagen selbst ummelden, gehört das in den Vertrag.
- Unterschriften von Käufer und Verkäufer: Der unterschriebene Vertrag besiegelt den rechtsgültigen Verkauf Ihres Autos. Hier müssen unbedingt Datum und Uhrzeit der Übergabe eingetragen werden. Denn nur so können Sie nachweisen, dass danach der Käufer für das Fahrzeug und dessen Nutzung verantwortlich ist.
Einen Vordruck für den Vertrag beim privaten Autoverkauf gibt es auf verschiedenen Internetseiten wie zum Beispiel hier. Sie müssen diesen also nicht erst selbst umständlich formulieren. Machen Sie sich jedoch die Mühe, das Schriftstück so weit wie möglich auszufüllen, bevor der Käufer zur Besichtigung erscheint. Wenn Sie die wichtigsten Daten Ihres PKW in Ruhe abschreiben, vermeiden Sie Flüchtigkeitsfehler und steigern somit Ihre Vertrauenswürdigkeit gegenüber des Käufers.
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3. Häufig gestellte Fragen
F: Was muss in einem Kaufvertrag für ein Auto drinstehen?
A: Folgende Informationen müssen in jedem Kaufvertrag für ein Auto stehen: Name, Anschrift und Geburtsdatum des Verkäufers. Zusätzlich müssen der Name, Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweisnummer des Käufers angegeben werden. Automarke und exakte Modellbezeichnung z.B. mit Hersteller- und Typnummer sind ebenfalls erforderlich. Erst wenn der Vertrag diese Informationen beinhaltet, ist dieser rechtskräftig.
F: Ist ein Kaufvertrag Pflicht?
A: Ein Kaufvertrag ist in jedem Falle Pflicht, sobald es zum Verkauf eines Autos zwischen zwei Privatpersonen kommt. Der Verkäufer muss diesen aufsetzen und beide Parteien müssen unterschreiben, Der Vertrag dient vor allem dem Ausschluss von Garantien und der Gewährleistung. Dies wird zwischen den beiden Parteien vereinbart. Bei wirkaufendeinauto.at übernehmen wir den Papierkram für dich!
F: Wo bekomme ich einen Kaufvertrag für ein Auto?
A: Egal ob es sich um einen Kauf oder einen Verkauf handelt: Sobald sie privat ein Auto verkaufen, müssen sie einen Vertrag aufsetzen. Daher lautet oft die ersten Frage: "Wo bekomme ich einen Kaufvertrag für ein Auto?" Dabei ist die Frage ganz einfach zu beantworten. Auf diversen Seiten im Netz können sie Beispielverträge runterladen und diese dann beliebig anpassen.
F: Ist ein Kaufvertrag ohne Preis gültig?
A: Der Kaufvertrag für ein Auto ist trotzdem wirksam, auch wenn der Preis im Vertrag nicht angegeben ist. Solange sich mündlich über den Preis geeinigt worden ist, ist dieser trotzdem rechtsgültig. Am sichersten ist der Verkauf mit wirkaufendeinauto.at. Hole dir noch heute deinen finalen Verkaufspreis bequem von zu Hause aus und verkaufe dein Auto zum besten Preis.