Die Umweltplakette – Alles Wissenswerte zum Umwelt-Pickerl

Seit 2015 ist es bestimmten LKW nur noch mit Umweltplakette erlaubt, österreichische Umweltzonen zu befahren. Wir geben wichtige Infos zum Thema Umwelt-Pickerl.

30.04.2019

Nahaufnahme eines Auspuffs, aus dem Abgase entweichen, während vor dem Auspuff ein Verbotsschild montiert ist
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Um die Luftqualität zu verbessern und die Belastung durch Feinstaub sowie Stickoxide zu senken, führte Österreich bereits 2012 verschiedene Fahrverbote ein. Die Einschränkungen gelten aktuell in sechs Regionen des Landes, in denen Umweltzonen geschaffen wurden.

Seit Anfang 2015 besteht für verschiedene Fahrzeugklassen sogar die Pflicht einer Umweltplakette – dem sogenannten Umwelt-Pickerl. Ohne diese ist es entsprechenden Fahrzeugen generell verboten, durch eine Umweltzone zu fahren. Für die kommenden Jahre plant der Gesetzgeber eine Ausweitung der Regelung auf weitere Fahrzeugklassen.

1. Wozu dient eine Umweltzone?

Eine Umweltzone stellt ein geographisch festgelegtes Areal dar, in dem es verboten ist, Kraftfahrzeuge mit einem hohen Schadstoffausstoß zu fahren. Ein Großteil der eingerichteten Zonen umfasst den Teil einer Stadt oder besonders belastete Verkehrsabschnitte. Die Maßnahme zielt einerseits auf die gebietsbezogene Luftreinhaltung ab. Andererseits ist es das Ziel des Gesetzgebers, die durch den europäischen Luftqualitätsplan vorgegebenen Schadstoffwerte einzuhalten. Dieser legt Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe fest, wie etwa:

  • Schwefeldioxid (SO2)
  • Stickstoffdioxid (NO2) und -oxide (NOX)
  • Feinstaub
  • Ozon
  • Kohlenmonoxid

Die Rechtsgrundlage für den Luftreinhalteplan stellen die europäischen Richtlinien zur Luftqualität (96/62/EG und 2008/50/EG) und zu Grenzwerten (1999/30/EG) dar. Diese EU-Richtlinien werden durch das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) auf nationaler Ebene umgesetzt.

Meist handelt es sich bei den Umweltzonen um städtische Ballungszentren, in denen zu hohe Schadstoffwerte gemessen werden. Vor allem Feinstaub wird für die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung verantwortlich gemacht. Die Folgen einer zu hohen Belastung sind beispielsweise

  • Atmenwegsbeschwerden,
  • gereizte Augen,
  • ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko
  • oder die Verstärkung von bereits vorhandenen Allergiesymptomen.

Um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit möglichst gering zu halten, ist es demnach erforderlich, den Ausstoß von Schadstoffen zu reduzieren.

2. Unter welchen Voraussetzungen ist es erlaubt, eine Umweltzone zu befahren?

Seit Januar 2015 ist es nur noch denjenigen Fahrzeugen gestattet, durch eine Umweltzone zu fahren, die über eine Umweltplakette verfügen. Diese wird auch als „Abgaskennzeichnungsplakette“ oder „Umwelt-Pickerl“ bezeichnet. Sie ist gut sichtbar auf der rechten Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Bis jetzt gilt die Vorschrift nur für Nutzfahrzeuge der Klasse N – also alle LKW – sowie für steuerlich als Nutzfahrzeug registrierte PKW (N1). Für alle weiteren Autos ist die Anschaffung der Umweltplakette in Österreich (noch) freiwillig, für zweiachsige Fahrzeuge dagegen nicht einmal geplant.

Die Umweltplakette gibt es in sechs Ausprägungen, welche sich durch ihre Farbgebung unterscheiden. Jede Farbe entspricht einer an die EU-Abgasnormen angelehnte Emissionsklasse. Bei einem bereits angemeldeten LKW ist der Fahrzeughalter selbst dafür verantwortlich, sich eine Umweltplakette zu bestellen oder zu kaufen. Im Falle eines Neufahrzeugs bringt der Hersteller das Umwelt-Pickerl bereits an. Neben den letzten fünf bis sechs Ziffern der Fahrgestellnummer gibt die Plakette Auskunft darüber, ob:

  • das Fahrzeug einen funktionstüchtigen Partikelfilter besitzt (P)
  • das Fahrzeug der Klasse M oder N zuzurechnen ist
  • das Fahrzeug über einen Benzinantrieb (B) oder einen alternativen Antrieb (A) verfügt

Fahrverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen in Umweltzonen sind durch spezielle Verkehrsschilder gekennzeichnet. Ist eine zu hohe Schadstoffbelastung der Auslöser für das Tempolimit, wird dies durch das Kürzel IG-L angezeigt.

Nicht jedes Fahrzeug erhält eine Umweltplakette

An dieser Stelle ist zwischen der Umwelt-Pickerl-Pflicht und ihrer freiwilligen Verwendung zu unterscheiden. Autos, Bussen, Motorrädern sowie Wohnmobilen steht es zum aktuellen Zeitpunkt frei, durch Umweltzonen zu fahren. Demzufolge ist es hier nicht von Relevanz, ob der Erhalt der Plakette überhaupt möglich wäre. Für Fahrzeuge der Klassen N1 bis N3 und als LKW registrierte PWK gelten andere Bestimmungen.

Um dem Fahrzeug die entsprechende Version der Plakette zuzuordnen, werden Daten aus der nationalen Abgasklassifizierungsdatenbank herangezogen. Hier spielen sowohl die Antriebsart als auch das Fahrzeugalter eine Rolle. Ebenso von Bedeutung ist das Vorhandensein eines funktionstüchtigen Partikelfilters. Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht, welchen Fahrzeugklassen es möglich ist, in Abhängigkeit von ihrem Zulassungsdatum ein Umwelt-Pickerl zu bekommen:

EURO 6

  • PKW, Wohnmobil < 3,5 t: ab 01.09.2014
  • Leichte Nutzfahrzeuge < 3,5 t: ab 01.09.2015
  • Bus, LKW, Wohnmobil > 3,5 t: ab 01.01.2014

EURO 5

  • PKW, Wohnmobil < 3,5 t: ab 01.09.2009
  • Leichte Nutzfahrzeuge < 3,5 t: ab 01.09.2010
  • Bus, LKW, Wohnmobil > 3,5 t: ab 01.10.2008

EURO 4

  • PKW, Wohnmobil < 3,5 t: ab 01.01.2005
  • Leichte Nutzfahrzeuge < 3,5 t: ab 01.01.2006
  • Bus, LKW, Wohnmobil > 3,5 t: ab 01.10.2005

EURO 3

  • PKW, Wohnmobil < 3,5 t: ab 01.01.2000
  • Leichte Nutzfahrzeuge < 3,5 t: ab 01.01.2001
  • Bus, LKW, Wohnmobil > 3,5 t: ab 01.10.2000

EURO 2

  • PKW, Wohnmobil < 3,5 t: ab 01.01.1996
  • Leichte Nutzfahrzeuge < 3,5 t: ab 01.01.1998
  • Bus, LKW, Wohnmobil > 3,5 t: ab 01.01.1996

EURO 1

  • PKW, Wohnmobil < 3,5 t: ab 01.01.1987
  • Leichte Nutzfahrzeuge < 3,5 t: ab 01.01.1987
  • Bus, LKW, Wohnmobil > 3,5 t: ab 01.01.1992

Erfüllt ein LKW beispielsweise die Euro 4-Norm, erhält das Fahrzeug eine grüne Umweltplakette. Grundsätzlich benötigt ausnahmslos jedes Fahrzeug seine eigene Plakette. Die Übertragbarkeit auf einen anderen LKW oder PKW ist nicht möglich. Sofern der Motor nicht umgerüstet oder umgebaut wird, behält die Plakette für unbegrenzte Dauer ihre Gültigkeit. Dies ist auch bei einem Kennzeichenwechsel der Fall.

3. Wo wurden in Österreich bereits Umweltzonen eingerichtet?

Insgesamt gibt es im Moment in sechs verschiedenen Regionen Umweltzonen. Im kompletten Bundesland benötigst du die Umweltplakette in Wien und im Burgenland. In Tirol (A12 Inntal Autobahn) und Oberösterreich (Region A1 West Autobahn) beschränken sich die ausgewiesenen Gebiete auf einzelne Autobahnabschnitte. In der Steiermark und Niederösterreich umfassen die Umweltzonen verschiedene Bezirke des jeweiligen Bundeslandes, etwa Wien-Umgebung oder Graz und Umgebung. Allerdings gibt es Unterschiede hinsichtlich der ausgesprochenen Fahrverbote, wie die folgende Liste veranschaulicht:

Bestehende Umweltzonen

  • Wien: eingeführt 2014, Fahrverbot für LKW der Klassen N1, N2 und N3 mit Umwelt-Pickerl 0, 1 und 2
  • Niederösterreich: eingeführt 2014, Fahrverbot für LKW der Klassen N1, N2 und N3 mit Umwelt-Pickerl 0, 1 und 2
  • Oberösterreich: eingeführt 2016, Fahrverbot für LKW der Klassen N2 und N3 mit Umwelt-Pickerl 0, 1 und 2
  • Steiermark: eingeführt 2014, Fahrverbot für LKW der Klassen N1, N2 und N3 mit Umwelt-Pickerl 0, 1 und 2
  • Tirol: eingeführt 2016, Fahrverbot für LKW der Klassen N2 und N3 mit Umwelt-Pickerl 0, 1, 2 und 3
  • Burgenland: eingeführt 2006, Fahrverbot für LKW der Klassen N1, N2 und N3 mit Umwelt-Pickerl 0 und 1

Welches Umwelt-Pickerl du benötigst, hängt demnach auch von der jeweiligen Region ab. Besteht für einen LKW beispielsweise nicht die Option, eine grüne Umweltplakette zu kaufen, ist das Befahren von Umweltzonen in Tirol nicht gestattet. In allen anderen Bundesländern funktioniert dies auch mit einem Fahrzeug nach Euro 3-Norm. Grob ausschließen lassen sich jedoch nur LKW, die der EU-Norm 0 oder 1 entsprechen. Die Fahrverbote gelten übrigens jederzeit, also von Montag bis Sonntag von 0 bis 24 Uhr.

4. Umweltplakette kaufen: Wo ist das möglich?

Du erhältst das Umwelt-Pickerl unter anderem bei Werkstätten und KFZ-Prüfstellen. Es besteht ebenso die Möglichkeit, an Stützpunkten vom ÖAMTC eine Umweltplakette für Österreich zu kaufen. Auch an Standorten des Verkehrsclubs ARBÖ ist eine Umweltplakette erhältlich. Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind vorzuführen. Bei schweren Lastkraftwagen hast du dagegen die Möglichkeit, dir die Plakette zusenden zu lassen. Eine schnelle und korrekte Einstufung des Fahrzeugs erfordert die Vorlage aller relevanten Zulassungsdaten.

Zusätzlich gibt im Internet verschiedene Anbieter, welche das Umwelt-Pickerl versenden. Der Versand ist auch hier nur dann möglich, wenn eine Kopie der Fahrzeugpapiere übermittelt wird. In der Regel kommt die Plakette bei dieser Methode innerhalb von fünf bis zehn Werktagen bei dir an.

5. Was passiert bei Verstößen?

Seitenaufnahme von einem Mann im Auto, der von einem Polizisten kontrolliert wird. Der Polizist streckt den Kopf durchs Seitenfenster und hält die Papiere in der Hand.

Wenn du ohne gültige Umweltplakette durch eine Umweltzone fährst oder dein Auto dort abstellst, drohen Bußgelder von bis zu 2.180 Euro. Bedenke außerdem: Überschreitest du ein als IG-L ausgewiesenes Tempolimit, fallen die Bußgelder höher aus als bei gewöhnlichen Verstößen. Erwischen dich Ordnungshüter mit einem gefälschten Umwelt-Pickerl oder gibst du falsche Daten beim Anfordern der Plakette an, fällt die Straße mit bis zu 7.270 Euro noch wesentlich höher aus.

6. Fazit: PKW-Besitzer haben aktuell nichts zu befürchten

Seit Januar 2015 besteht in österreichischen Umweltzonen die Pflicht, eine gültige Umweltplakette zu besitzen. Diese ist an der rechten Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Im Moment gilt die Vorgabe nur für die Fahrzeugklassen N1 bis N3 sowie für als LKW gemeldete PKW. Für Autos, Busse oder Wohnmobile besteht im Moment nicht die Notwendigkeit, eine Umweltplakette zu kaufen. Österreich plant zwar zukünftig eine Ausweitung der Plakettenpflicht auf PKW, allerdings ist zum heutigen Zeitpunkt nicht erkennbar, dass ein späterer Erwerb mit Nachteilen verbunden wäre.