KFZ-Haftpflichtversicherung in Österreich

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Welche Leistungen sie umfasst und mit welchen Kosten zu rechnen ist, verrät unser Ratgeber.

28.02.2019

Haftpflichtschaden Unfall
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Ohne geht es nicht: Zumindest eine Haftpflichtversicherung ist für Kraftfahrzeuge in Österreich Pflicht. Ohne gültige Polizze bekommt das Fahrzeug keinen Zulassungsschein. Die Wahl haben Versicherte aber bei den Details.

Hinsichtlich Leistungen, Kosten und Sonderheiten in der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es Unterschiede. Wogegen und bis zu welcher Deckungssumme Dich Deine Versicherung schützt, entscheidest Du selbst. Dabei fallen unterschiedlich hohe Prämien an.

1. Allgemeine Infos zur KFZ-Haftpflichtversicherung

Tastatur mit Versicherungssymbol

Der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Österreich verpflichtend per Gesetz vorgeschrieben. Hintergrund ist die finanzielle Absicherung aller Verkehrsteilnehmer – ob im Besitz eines PKW, eines Motorrads, Mopeds oder Kleinlasters.

Durch die Versicherung wird verhindert, dass Opfer eines Verkehrsunfalls oder Schadenfalls ihre Kosten selbst zu tragen haben, wenn der Verursacher des Unfalls nicht zahlungsfähig ist. Die KFZ-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden am anderen Fahrzeug, an fremdem Vermögen beziehungsweise an unverschuldet betroffenen Personen auf.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung schützt nicht vor Schäden, die Du selbst am eigenen Fahrzeug verursachst. Wenn Du planst, Dein Auto wieder zu verkaufen, bist Du mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gut beraten: Sie reduziert den Wertverlust des Wagens.

Leistungen in der KFZ-Haftpflichtversicherung

Vertragsunterzeichnung mit Autoschlüssel auf dem Vertrag

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung erfüllt nicht nur die Aufgabe, für entstandene Schäden am anderen Auto (beim „Unfallgegner“) aufzukommen. Wird von einer anderen Partei Schadenersatz gefordert, prüft das Versicherungsunternehmen den Anspruch. Das ist vor allem dann sehr nützlich, wenn der Unfallhergang strittig ist.

Das Versicherungsunternehmen des Unfallgegners ist in solchen Fällen bemüht, die Reparaturkosten beim anderen geltend zu machen. Wenn jedoch kein Anspruch besteht, ist die eigene KFZ-Haftpflicht nicht in der Pflicht zu zahlen – und der Versicherte umgeht die Abstufung nach Bonus Malus. (Mehr zur Bonus-Malus-Einstufung weiter unten im Artikel.)

Die Versicherung prüft in jedem Fall, ob es sich beim Unfallhergang um einfache oder grobe Fahrlässigkeit oder sogar bewusste Schadenherbeiführung (Vorsatz) handelt. Wird dem Versicherten nachgewiesen, dass ein Schaden mutwillig verursacht wurde, ist die Versicherung nicht verpflichtet, dafür aufzukommen. Fälle leichter oder einfacher Fahrlässigkeit fallen immer unter den Versicherungsschutz, bei grober Fahrlässigkeit wird von Fall zu Fall entschieden.

2. Versicherungsprämien und Deckungssumme

Ein wichtiger Punkt: die Deckungssumme im Schadensfall. Sie besagt, welche Kosten die Versicherung maximal übernimmt. Je höher diese Summe festgelegt wird, desto unwahrscheinlicher ist es, dass der Versicherte im Fall eines Unfalls selbst zur Zahlung aufgefordert wird.

In Österreich gilt seit 2016 eine Mindestdeckungssumme (oder Mindestversicherungssumme) von 7,6 Millionen Euro. Davon entfallen 5,8 Millionen auf Personenschäden und der Rest auf Sachschäden beziehungsweise Vermögensschäden. Für reine Vermögensschäden sind maximal 80.000 Euro vorgesehen.

Die Mindestdeckungssumme ist vorgeschrieben. Du hast allerdings die Möglichkeit, diese zu erhöhen. Das reduziert das Risiko selbst zu tragender Kosten im groben Schadenfall, schlägt sich jedoch in den monatlichen Versicherungskosten nieder.

Zahlungsausfall bei Gesetzesübertretung: Abgesehen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Versicherung unter bestimmten Bedingungen nicht oder nur eingeschränkt zahlungsverpflichtet: Wenn der Lenker oder die Lenkerin zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht beziehungsweise jemand ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug lenkt.

Welche Faktoren wirken auf die Versicherungsprämie?

Beschädigtes Auto mit Delle in der Fahrertür

Es gibt zwar Richtwerte, letztendlich wird die Prämie jedes Versicherten aber individuell berechnet. Zur Errechnung zieht die Versicherung verschiedene Faktoren heran:

  • Typklasse des Fahrzeugs
  • Motorleistung des Fahrzeugs
  • Alter des Fahrzeugs
  • Regionalklasse (Ort der Zulassung)
  • Alter des Lenkers oder der Lenkerin
  • jährliche Kilometerleistung
  • Anzahl der zugelassenen Fahrer
  • Abstellort des Autos (vor allem in der Nacht)

Bei der Klassifizierung nach Typklasse und Regionalklasse vergleicht das Versicherungsunternehmen statistische Unfallwerte einzelner Fahrzeugtypen und Regionen. So kommt es in gewissen Gegenden verstärkt zu Schadensfällen und bestimmte Fahrzeugtypen sind häufiger in Unfälle verwickelt als andere. Diese Daten werden vom Versicherungsunternehmen für die Berechnung der Prämie herangezogen.

KFZ-Lenkerinnen und -Lenker unter 25 Jahren zahlen meist ebenfalls höhere Prämien, da sie über weniger Fahrpraxis verfügen. Wer hingegen über Jahre unfallfrei unterwegs ist, wird durch das sogenannte Bonus-Malus-System entlastet.

Zwar versichert die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht eine Person, sondern ein Fahrzeug. Allerdings ist auch die Größe des Personenkreises, der das Auto nutzt, ausschlaggebend für die Versicherungsprämie. Ist nur ein Fahrer versichert, ist sie deutlich günstiger, als wenn ein beliebiger Personenkreis das Auto fährt (wie im Fall von Car Sharing). Das häufigste Modell versichert den Fahrer beziehungsweise die Fahrerin sowie Partner und Kinder, Eltern oder andere Familienmitglieder, die das KFZ regelmäßig nutzen.

3. Das Bonus-Malus-System

Autounfall verdeutlicht mit Paragraphen-Symbol

Das Bonus-Malus-System teilt Versicherte in gestaffelte Kategorien ein, nach denen ihre Versicherungsprämie bemessen wird. Versicherungsunternehmen haben unterschiedliche Stufenmodelle, meist umfassen sie 18 Stufen. Wer erstmals ein KFZ anmeldet, steigt auf Stufe neun ein.

Die Einstufung ist abhängig von der Unfallhistorie des Versicherten: Mit jedem Schadenfall, bei dem die Versicherung greift, erfolgt eine Aufwertung um drei Stufen – was eine höhere monatliche Prämie nach sich zieht. Wer jedoch ein Jahr unfallfrei fährt, rückt abwärts und reduziert seine Kosten.

4. Versicherungsprämie selbst berechnen

Österreich gehört bei den Kosten für die Autoversicherung weltweit zum Spitzenfeld. Unterschiede ergeben sich je nach Region (Bundesland), Automarke beziehungsweise Typ sowie Alter und Geschlecht des Versicherten.

Über alle Marken, Personen und Bundesländer hinweg gerechnet liegt die jährliche durchschnittliche Versicherungsprämie bei 1.004 Euro. Dabei gelten Frauen als geringere Risikogruppe bei Unfällen: Sie zahlen im Schnitt 907 Euro im Jahr, während Männer 1.053 Euro entrichten. Unterschiede ergeben sich auch zwischen Ost und Süd beziehungsweise hinsichtlich Einwohnergröße. So liegt die durchschnittliche Prämie in Wien mit 1.058 Euro spürbar über jener in Kärnten, wo Versicherte im Schnitt 923 Euro im Jahr bezahlen.

Im Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es keinen Selbstbehalt gegen Aufzahlung. Das Modell der Selbstbeteiligung ist nur bei Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungen üblich.

Laut einer Studie des Vergleichsportals durchblicker.at spiegelt sich das Alter der Versicherten vor allem in der Einstufung nach Bonus Malus wider. In der Gruppe der unter 24-jährigen KFZ-Fahrerinnen und -Fahrern befinden sich nur sieben Prozent in der günstigsten Stufe 0, während es drei Viertel der über 65-Jährigen sind.

Die Kosten für eine KFZ-Haftpflichtversicherung schwanken stark – es lohnt sich also, genau hinzuschauen. Vergleichsportale, Online-Versicherungsrechner und Berater des Vertrauens helfen dabei, eine günstige KFZ-Haftpflichtversicherung zu finden und bis zu 700 Euro im Jahr einzusparen.

5. Boni und Sonderkonditionen

Neben einer niedrigen Bonus-Malus-Einstufung gibt es noch andere Möglichkeiten, bei der KFZ-Haftpflichtversicherung Geld zu sparen. So bieten viele Versicherungsunternehmen oder Automobilclubs, wie der ÖAMTC, bei der Versicherung eines Zweitfahrzeugs einen Rabatt. Gehbeeinträchtigte Personen mit Behindertenausweis sparen in Österreich die motorbezogene Versicherungssteuer.

Für PKW oder Kombis mit reduzierten CO2-Emissionen (unter 121 g/km) gibt es häufig einen Umweltbonus auf die Prämie. Ähnliche Begünstigungen gelten für Hybrid- oder Elektrofahrzeuge: Hier gibt es neben staatlichen Förderungen auch Boni bei den laufenden Versicherungskosten.