KFZ-Versicherung in Österreich – Worauf Du achten solltest

Auch wenn die KFZ-Versicherung prinzipiell verpflichtend ist, müssen Sie dennoch einiges beachten und können zudem Ihren Versicherungsschutz noch verbessern.

28.05.2018

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1. Die KFZ-Versicherung als Pflichtversicherung

Auffahrunfall

Die Website Statistik Austria meldete für das Jahr 2017 knapp 37.400 Verkehrsunfälle. Dies zeigt, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung zurecht zu den Pflichtversicherungen innerhalb der EU zählt. Sobald Du Deinen Neu- oder Gebrauchtwagen zulässt, benötigst Du eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Dein Fahrzeug. Ohne diese ist es nicht möglich, das Auto überhaupt anzumelden. Dies dient nicht nur Deinem eigenen Schutz, sondern vor allem dem der anderen Verkehrsteilnehmer. Solltest Du einen Unfall verursachen, ist die andere Partei durch Deine Haftpflicht abgesichert.

Derzeit ist eine Mindestversicherungssumme von 7 Mio. Euro vorgeschrieben. Dieser Betrag wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach angehoben, da aufgrund von Massenkarambolagen schnell höhere Schäden entstehen. Die Summe teilt sich in zwei wesentliche Deckungssummen auf: 5,8 Mio. Euro decken Personenschäden und die übrigen 1,2 Mio. Euro Sachschäden ab. Es steht Dir selbstverständlich frei, die Versicherungssumme zu erhöhen und dadurch im Schadensfall einen noch effektiveren Schutz zu haben. Die Erhöhung ist durch geringe Beitragszuschläge möglich.

2. Die Kosten der Versicherung

Berechnung der Versicherung

Die Kosten für eine KFZ-Haftpflichtversicherung sind pauschal kaum festzulegen. Es hängt von einigen Faktoren ab, wie hoch Dein tatsächlicher Beitrag ist. Vor allem der Versicherungsanbieter spielt eine Rolle. Die verschiedenen Anbieter unterscheiden sich in ihren Tarifen teilweise sehr deutlich und ein guter Versicherungsmakler oder hinreichende Recherche sind eine Grundvoraussetzung für einen günstigen Tarif.

Ein anderer Faktor, welcher maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Beitrags hat, ist die so genannte Bonus-Malus-Einstufung. Obwohl diese nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, orientieren sich Versicherungstarife meist weiterhin an diesem System. Der Einstieg erfolgt bei 100 % in Stufe 9. Der Beobachtungszeitraum läuft jeweils vom 01. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres. Wurde in dieser Zeit kein Schaden gemeldet, steigst Du eine Stufe hoch und Dein Versicherungsbeitrag wird günstiger. Solltest Du einen Schaden gemeldet haben, steigst Du drei Stufen ab und Dein Tarif wird teurer.

Eine Unfallmeldung sollte generell nicht leichtsinnig herausgegeben werden. Es empfiehlt sich stets, die entstandenen Kosten gegenzurechnen. Wird Dein Versicherungsbeitrag durch die Schadensmeldung unverhältnismäßig steigen, ist es unter Umständen günstiger, den Schaden selbst zu begleichen – sofern dies möglich ist.

3. Welche Schäden werden übernommen und welche nicht?

Vandalismus

Was Deine Haftpflichtversicherung im Schadensfall übernimmt, hängt in aller Regel von Deiner Versicherung ab. Die genauen Konditionen stehen in Deinem Versicherungsvertrag. Die Versicherer sind jedoch verpflichtet, ein gewisses Leistungsspektrum abzudecken und können eine Zahlung im Schadensfall nicht ohne weiteres verweigern.

Das Pflicht-Leistungsspektrum beinhaltet beispielsweise zwei wesentliche Leistungen:

  • Dazu gehört die Erstattung der durch den Unfall entstandenen Kosten. Hierbei wird in erster Linie der Unfallgegner entschädigt. Sind Sie nicht Schuld am Unfallhergang, wird Ihre Versicherung auch Ihren Schaden begleichen.
  • Schäden an anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern, die durch oder infolge von Drogen- und/oder Alkoholkonsum entstanden sind, werden zwar zunächst beglichen, die Versicherung wird sich jedoch das Geld von Dir zurückholen und Dich in Regress nehmen.

Ein weiterer Fall, in welchem die KFZ-Haftpflichtversicherung eventuell entstehende Kosten zahlt, wäre eine unrechtmäßige Beschuldigung Deiner Person vor Gericht. Entstehen Dir durch die Beschuldigungen des Unfallgegners Prozess- oder Anwaltskosten, werden diese ebenfalls von der KFZ-Versicherung übernommen.

4. Die Pickerlüberprüfung und Auslandsaufenthalte

Die §57a-Begutachtung oder Pickerlüberprüfung ist in Österreich Pflicht und wird in regelmäßigen Abständen vorgenommen. Welcher Abstand bei Deinem Fahrzeug zutrifft und ob das Autopickerl erneuert werden muss, hängt vor allem vom Monat der Erstzulassung ab. Bei einem PKW mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt die 3-2-1-Regelung. So steht die erste Pickerlüberprüfung drei Jahre nach der Erstzulassung an, die nächste dann nach zwei Jahren. Ab dem fünften Jahr nach der Erstzulassung muss das Pickerl jedes Jahr erneuert werden. Es kann zu hohen Strafen kommen, wenn Du dies vernachlässigst.

Bei einem abgelaufenen Pickerl ist nicht nur der Halter des Fahrzeugs, sondern auch der Lenker zu belangen.Du bist selbst als Lenker in der Pflicht, das Pickerl vor Fahrtantritt zu überprüfen!

Schutz durch Versicherung

Vor Auslandsreisen solltest Du stets Dein Pickerl auf Gültigkeit überprüfen, auch bei Reisen in der Europäischen Union. Innerhalb Österreichs gelten Verzugsfristen bis zu sechs Monaten. Befindest Du Dich jedoch in einem anderen Staat, gelten unter Umständen deren Richtlinien für den Verzug und es kann zu hohen Strafzahlungen kommen. Achte also immer darauf, dass Du mit gültigem Pickerl fährst!

Des Weiteren solltest Du vor Auslandsreisen eine sogenannte „grüne Karte“ bei Deinem Versicherungsanbieter anfordern. Diese Karte bestätigt, dass Dein Fahrzeug haftpflichtversichert ist und wird, je nach Land, bei Fahrzeugkontrollen eingefordert. Innerhalb der Europäischen Union gilt meist bereits das KFZ-Kennzeichen als Bestätigung einer vorliegenden Haftpflichtversicherung, manche Polizisten bestehen jedoch auf die „grüne Karte“. Um sich Ärger zu ersparen, bietet es sich also an, diese bei Auslandsaufenthalten mit dem Auto, auch außerhalb der EU, mitzuführen.

5. Benötigst Du weitere Zusatzversicherungen?

Die Liste der möglichen Zusatzversicherungen ist lang. Sie reicht von Rechtsschutz- über Insassen- und Kaskoversicherungen. Folgender Überblick gibt Aufschluss über die jeweiligen Zusatzleistungen:

KFZ-Kaskoversicherung

  • Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
  • Teilkasko:
    Haarwildunfälle, Naturereignisse wie Hagel, Blitzschläge, Sturm, Überschwemmung etc.
  • Vollkasko:
    Teilkaskoleistungen + mutwillige Beschädigung durch Dritte, Diebstahl, Eigenverschulden eines Unfalls, Bruch von Scheiben

KFZ-Rechtsschutzversicherung

  • Schadensersatzrechtsschutz:
    Kostenübernahme der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Bezug auf Insassen oder das eigene Fahrzeug.
  • Strafrechtsschutz:
    Erstattung der Verfahrenskosten bei Strafverfahren gegen den Lenker, die Lenkerin.
  • Führerscheinrechtsschutz:
    Dient der Deckung der Prozesskosten bei einem Verfahren wegen Führerscheinentzugs.
  • Lenkerrechtsschutz:
    Bezahlt die Schäden, die entstanden sind, während Sie am Steuer eines anderen Fahrzeugs gesessen haben.

KFZ-Insassenversicherung

  • Eine Sonderform der Unfallversicherung:
    Sie zahlt unabhängig vom Verschulden zum Beispiel die Behandlungskosten der Insassen, die aus dem Unfall resultieren. Der Unterschied zur herkömmlichen Unfallversicherung liegt darin, dass nur bezahlt wird, wenn der Unfall des Versicherten in einem Kfz stattgefunden hat.

Die in der Tabelle aufgeführten Leistungen entsprechen Durchschnittswerten und geben keinerlei Garantie für die tatsächliche Erstattung im Schadensfall. Die genauen Konditionen für Deinen Vertrag erhältst Du von Deinem Versicherungsmakler oder direkt in Deinen Versicherungsunterlagen.

Ob Du die zusätzlichen Versicherungen für nötig hältst oder nicht, liegt selbstverständlich bei Dir. Eine verbindliche Empfehlung ist hier kaum auszusprechen, da derartige Entscheidungen stets von der individuellen Situation, Erfahrungswerten und anderen Faktoren abhängen. Dieser Überblick hilft Dir jedoch unter Umständen dabei, eine für Dich passende Entscheidung zu treffen.

6. Fazit

Schadensabwicklung

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch verpflichtend, sofern Du Dein Auto in einem Land innerhalb der Europäischen Union zulassen lässt. Ohne bestehenden Versicherungsschutz kannst Du Deinen PKW zudem nicht einmal anmelden! Du schützt damit nicht nur Dich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Die „Grüne Karte“ und die Überprüfung Deines Pickerls erspart Dir außerdem im Ausland hohe Kosten. Generell solltest Du nie ohne gültiges Pickerl fahren. Hier haften sowohl der Halter als auch der Lenker! Für Halter eines PKW bis zu 3,5 Tonnen Gewicht gilt die 3-2-1-Regelung.

Bei Unklarheiten über Deine Leistungen hilft Dir Dein Versicherungsberater weiter oder ein Blick in Deine Unterlagen. Die Kosten für Deine KFZ-Haftpflichtversicherung variieren je nach Einstufung im Bonus-Malus-System und es empfiehlt sich vor einer Schadensmeldung gegenzurechnen, was am Ende günstiger für Dich ist. Ob Du eine der genannten Zusatzversicherungen abschließt oder nicht, bleibt stets Dir überlassen und es gibt hierfür keine klare Empfehlung.