Wie kann ich mein geerbtes Auto verkaufen?

Ein Erbe zu verkaufen kann schnell zum Problem werden. Daher hilft wirkaufendeinauto.at auch gerne dabei Ihr geerbtes Auto zu verkaufen.

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Haben Sie ein Fahrzeug geerbt, für das Sie keine Verwendung haben oder es einfach nur loswerden möchten, stellt sich die Frage, wie Sie das ohne großen Aufwand bewältigen können. Mit wirkaufendeinauto.at ist es so einfach wie nie, sein geerbtes Auto zu verkaufen.

Nutzen Sie unseren Online Rechner, um einen ersten Schätzwert für Ihr Fahrzeug zu bekommen. Danach vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Filialen in Ihrer Nähe. Wir bewerten Ihr Auto genau und kaufen es schnell und fair an.

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1. Geerbtes Auto verkaufen: Wer muss wann kontaktiert werden?

Besonders wichtig nach einem Todesfall ist die Einhaltung diverser Fristen. Sie als Erbe haben die Informationspflicht. Also müssen Sie umgehend die Versicherungen des Verstorbenen kontaktieren. Die Erben eines Fahrzeugs können dieses nach dem Tod des Halters zunächst weiter nutzen. Es ist Ihnen auch möglich, das Auto um- oder abzumelden. Ein Fahrzeug umzumelden ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn Sie es tatsächlich als Halter weiter nutzen. Wollen Sie den Gebrauchtwagen verkaufen, hat das Auto so einen weiteren Halter in seinen Papieren.

Dies kann die Preisverhandlungen beim Verkauf erschweren. Sie können ein geerbtes Auto verkaufen, sobald die Einantwortung abgeschlossen ist. Hierbei erwirbt der Erbe nach Annahme des Nachlasses Eigentum an den Vermögenswerten des Verstorbenen. Beim Verkauf eines geerbten Autos gehen sämtliche Rechten und Pflichten auf den Käufer über. Dazu gehört, dass sich dieser um eine neue KFZ Versicherung kümmern muss. Denn der bestehende Versicherungsschutz muss an den neuen Besitzer und seine Gewohnheiten angepasst werden. Entweder schließt der Käufer einen neuen Vertrag mit der bestehenden Versicherung ab, oder er wählt einen anderen Anbieter.

Meldung bei der KFZ-Versicherung beachten! Die KFZ Versicherung ist für jedes angemeldete Auto Pflicht. Diese Versicherung bezieht sich nicht auf eine Person sondern auf das KFZ. Daher gilt ein Todesfall auch nicht als Grund zur außerordentlichen Kündigung. Die Versicherung endet nur, wenn Sie das Fahrzeug abmelden.

Was muss ich bei einem finanzierten Auto beachten?

Befindet sich das geerbte Auto noch in einer Finanzierung, erschwert das den Ablauf sehr. Denn im Regelfall tritt der Erbe in die Verantwortung, den Rest der Schulden zu übernehmen. Hat der Verstorbene vorher eine Restschuldversicherung abgeschlossen, sind im Todesfall alle Forderungen aufgehoben. Ohne diese Versicherung muss der Erbe die monatlichen Raten übernehmen. Die einzige Möglichkeit den Vertrag zu beenden, ist eine gütliche Einigung mit dem Finanzierungsgeber.

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Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Haben Sie sich entschieden das geerbte Auto zu verkaufen, brauchen Sie dazu einige Unterlagen. Neben den Klassikern wie Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder das Scheckheft gehört auch noch der Erbschein dazu. Dieser stellt rechtlich fest, wer genau der Erbe ist und welche Einschränkungen mit dem Erbe verbunden sind. Dies ist für den Käufer der Nachweis, dass Sie das geerbte Auto verkaufen dürfen. Ohne Erbschein ist ein Verkauf kaum möglich.

Wenn Sie ein geerbtes Auto verkaufen möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Typenschein / COC Papier / Einzelgenehmigung
  • Prüfbericht der letzten §57a-Begutachtung
  • Serviceheft
  • Erbschein

Sollten Sie das KFZ nach dem Todesfall ummelden wollen, benötigen Sie dazu keinen Erbschein. Dafür besorgen Sie sich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die eVB-Nummer wird Ihnen als Nachweis der bestehenden KFZ Versicherung vom Versicherer mitgeteilt.

2. Wie verkaufe ich ein geerbtes Auto mit unvollständigen Unterlagen?

Fehlt das Fahrzeug-Genehmigungsdokument bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II, sollten Sie eine Finanzierung in Betracht ziehen. Vielleicht liegen diese Papiere bei einer Bank, bei der sie ausgelöst werden müssen. Sichten Sie daher die Unterlagen des Verstorbenen unbedingt mit entsprechendem Schwerpunkt.

Nicht jeder Nachlass ist immer geordnet und sortiert. Oft fällt es den Erben zu, die ehemaligen Besitztümer des Verstorbenen zu sichten. Nicht selten passiert es daher, dass zum Beispiel einzelne Dokumente fehlen. Schwierig wird es, wenn Sie ein geerbtes Auto verkaufen möchten und dessen Unterlagen fehlen. Ärgerlich ist es, wenn es die Bescheinigung über die §57a-Begutachtung oder das Scheckheft sind. Problematisch wird es jedoch, wenn Sie eine der Zulassungsbescheinigungen nicht im Nachlass finden. Ohne Fahrzeugpapiere ist ein Verkauf zunächst nicht möglich.


Was benötige ich für den Verkauf?

Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Was tun, wenn dieses Dokument fehlt? Legen Sie bei der Zulassungsstelle Ihres Bezirks Erbschein oder Testament, Prüfbericht über eine gültige §57a-Begutachtung und die Eidesstattliche Erklärung über den Verlust vor.

Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Was tun, wenn dieses Dokument fehlt? Legen Sie bei der Zulassungsstelle Ihres Bezirks Erbschein oder Testament, Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die glaubhafte Versicherung über den Verlust vor.

Prüfbericht der letzten §57a-Begutachtung

  • Was tun, wenn dieses Dokument fehlt? Kontaktieren Sie mit der Nummer der Prüfplakette die Behörde, diese kann Ihnen Auskunft über den Ersteller der Plakette geben.

Serviceheft

  • Was tun, wenn dieses Dokument fehlt? Kaufen Sie ein neues Serviceheft. Die vergangenen Wartungen lassen sich so jedoch nicht mehr nachvollziehen. Kontaktieren Sie gegebenenfalls die letzte Werkstatt bei der das Fahrzeug serviciviert wurde, wenn Ihnen diese bekannt ist.

Erbschein

  • Was tun, wenn dieses Dokument fehlt? Beantragen Sie einen Erbschein beim Nachlassgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene gelebt hat.

Quelle: HELP.gv.at

Was ist bei einer Erbengemeinschaft zu beachten?

Ein alleiniges Erbe ist meist einfach abzuwickeln ist. Es stellt sich aber als deutlich schwieriger heraus, wenn der Erblas auf mehrere Personen aufgeteilt wird. Denn § 550 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Abs. 1 bestimmt, dass der Anteil eines jeden Miterben auf seiner Erbquote basiert. Nach § 181 Abs. 1 Außerstreitgesetz ist die alleinige Verwaltung dessen nur möglich, wenn mehrere Erben die Vereinbarung zur Erbteilung treffen. Die gemeinschaftliche Verwaltung des Erbes kann durch Mehrheitsentscheidungen erfolgen. Wollen Sie ein geerbtes Auto verkaufen, muss die gesamte Erbengemeinschaft zustimmen oder eine Erbteilung vorgenommen werden.

Welchen Vorteil bringt eine Generalvollmacht im Erbrecht?

Eine Generalvollmacht berechtigt Sie zur rechtlichen Stellvertretung der Person, die diese Vollmacht ausstellt. Das heißt, dass Sie zum Beispiel wichtige Geschäfte im Namen des Vollmachtgebers abschließen dürfen. Sie kann nur erteilt werden, wenn diese Person im Moment der Unterschrift voll geschäftsfähig ist. Am sichersten ist eine notariell beurkundete Vollmacht. Der Notar beglaubigt dabei die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Generalvollmachten werden in der Regel als Vorsorgevollmachten über den Tod hinaus erteilt. So lassen sich viele Entscheidungen in Bezug auf das Erbe leichter treffen. So können Sie zum Beispiel Ihr geerbtes Auto verkaufen, obwohl der Erbschein noch nicht erteilt wurde oder die Erbfolge noch nicht geklärt ist.

3. wirkaufendeinauto.at hilft bei geerbten Autos

Wenn jemand gestorben ist, sollte so wenig Zeit wie nur möglich mit Formalitäten und Ämtern verbracht werden. Daher unterstützt Sie wirkaufendeinauto.at dabei, Ihr geerbtes Auto zu verkaufen. Bei uns verkaufen Sie alle Marken und Modelle. Auf diese Weise haben Sie schnell wieder Zeit für wichtigere Dinge.

Wir bewerten alle Fahrzeuge kostenlos in nur zwei Schritten und bieten Ihnen eine einfache Möglichkeit zum Ankauf. Geben Sie dafür zunächst die allgemeinen Daten Ihres PKW in unseren Online Rechner ein. So erhalten Sie einen statistischen Referenzwert für Ihr Fahrzeug. Danach buchen Sie einen kostenlosen Termin in einer unserer Filialen in ganz Deutschland. Dort wird Ihr Fahrzeug detailliert bewertet. Basierend darauf erhalten Sie ein Angebot mit unserem finalen Kaufpreis.

Dieser Service ist bis zu Ihrer Unterschrift auf unserem transparenten Kaufvertrag für Sie völlig unverbindlich. Bei uns können Sie jedes Auto vorstellen. Egal ob defektes Cabrio oder gut gepflegter Oldtimer. Sobald Sie sich für den Verkauf an uns entschieden haben, übernehmen wir sämtliche Formalitäten für Sie. Wir melden Ihr geerbtes Auto bei der Zulassungsstelle ab und überweisen Ihnen umgehend den Kaufpreis auf Ihr Bankkonto. Wir kümmern uns außerdem bei finanzierten Fahrzeugen um die Auslösung bei der Bank und um die Entsorgung von Schrottautos.

Wie unsere Kunden unseren Service bewerten

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Helga R. | Mils | Skoda Fabia 2007 05.06.2018
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Christoph Benedikt S. | Wien | Alfa Romeo Giulietta 2011 01.02.2018
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Rada S. | Salzburg | Volkswagen Golf V 2005 14.12.2017