KFZ-Versicherung in Österreich: Die wichtigsten Fakten

Für alle Schadenfälle: Was beim Abschluss einer KFZ-Versicherung in Österreich zu beachten ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist, verrät wirkaufendeinauto.at.

30.04.2019

Ein an der vorderen linken Seite stark beschädigtes schwarzes Auto steht seitlich im Bild
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Der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Aber welche Versicherungsmodelle gibt es darüber hinaus, welche Vorteile bieten sie und was kosten sie?

Wichtige Punkte, die du dir am besten vor Vertragsunterzeichnung überlegst, sind der Gültigkeitsbereich des Versicherungsschutzes, die Szenarien, in denen der Schutz greift sowie die Höhe des Selbstbehaltes. Besondere Konditionen gibt es für bestimmte Personengruppen sowie für Elektroautos.

Keine Zulassung ohne gültige KFZ-Versicherung
Zumindest eine Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Vorschrift in Österreich. Ohne gültige Versicherungspolizze erhält ein Fahrzeug keinen Zulassungsschein und kein Kennzeichen. Wichtig also: Vor einem Termin auf der Zulassungsstelle stellst du beim Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Vertragsabschluss. Sobald diese Bestätigung ausgefolgt ist, tritt der Versicherungsschutz in Kraft. Du erhältst die Erlaubnis, mit dem Fahrzeug auf der Straße zu fahren.

1. Allgemeines zur KFZ-Versicherung

Mit einer in Österreich abgeschlossenen KFZ-Versicherung bist du zusätzlich in ganz Europa versichert. Wichtig: Auch, wenn das KFZ-Zeichen meist ausreichend ist, ist es wichtig, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen! Diese beantragst du kostenlos beim Versicherungsunternehmen. In manchen europäischen Ländern ist die Mitnahme der Grünen Karte sogar Vorschrift: in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Mazedonien, Montenegro, Moldawien und in der Ukraine.

Da eine KFZ-Versicherung immer für das Auto und nicht den Fahrer beziehungsweise die Fahrerin abgeschlossen wird, greift der Versicherungsschutz unabhängig davon, wer es lenkt – sofern die Person eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Ausnahmen vom Versicherungsschutz
Unter bestimmten Bedingungen greift der KFZ-Versicherungsschutz nicht: Etwa, wenn der Lenker oder die Lenkerin zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. In diesen Fällen geht die Versicherung meist in Vorleistung, fordert sich die Kosten in der Regel aber vom Versicherten zurück.

Welche Typen von KFZ-Versicherung gibt es?

In Österreich gibt es verschiedene Versicherungsmodelle und Zusatzversicherungen. Das sind:

  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • KFZ-Teilkaskoversicherung
  • KFZ-Vollkaskoversicherung
  • Schutzbrief (Zusatz)
  • Insassenunfallversicherung (Zusatz)
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (Zusatz)

2. Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist als einziges Versicherungsmodell gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültige Polizze ist es einem Fahrzeug nicht gestattet, im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Dieses Versicherungsmodell sichert dich gegen folgende Schäden ab:

  • Sachschäden (an anderen Fahrzeugen)
  • Vermögensschäden
  • Personenschäden

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme

Ein türkisfarbenes Modellauto und ein Tablet-PC mit dem Schriftzug „KFZ-Versicherung“ liegen auf ausgebreiteten Euro-Geldscheinen

Die gesetzliche Mindestsumme für eine KFZ-Versicherung in Österreich beträgt sieben Millionen Euro. Davon entfallen 5,8 Millionen auf Personenschäden und 1,2 Millionen auf Sachschäden. Für bloße Vermögensschäden – beispielsweise an einem fremden Gartenzaun – sind 80.000 Euro vorgesehen. In solchen Fällen wird von „Freischaden“ gesprochen.

Das bedeutet, dass die Versicherung Schäden bis zu dieser Summe abdeckt. Kosten, die darüber hinausgehen, sind vom schuldtragenden Fahrzeuglenker selbst zu begleichen. Gegen höhere Versicherungsprämien wird die Deckungssumme auf Wunsch angehoben. Ob das sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Hier lohnt sich ein Vergleich verschiedener Angebote.

Das Bonus-Malus-System

Wer zum ersten Mal eine KFZ-Versicherung abschließt, hat möglicherweise schon vom Bonus-Malus-System gehört. Das bedeutet, dass sich die Höhe der Prämie an der Schadenhistorie des Versicherten orientiert.

Fahranfänger oder Personen, auf die länger als ein Jahr kein Fahrzeug zugelassen war, steigen auf Grundstufe neun von insgesamt 18 ein. Mit jedem Schadenfall, bei dem die Versicherung greift, wird der Versicherte um drei Prämienstufen rückgestuft. Zahlst du einen entstandenen Schaden selbst, umgehst du die Rückstufung.

Die 2-Wagen-Regelung bei der KFZ-Versicherung

Viele Versicherungsunternehmen bieten günstige Konditionen bei der Versicherung eines Zweitwagens: etwa die Einstufung des zweiten Fahrzeugs in einer höheren Bonus-Malus-Stufe.

3. Die KFZ-Teilkaskoversicherung

Zusätzlich zu Schäden am anderen Fahrzeug kommt die Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Auto auf, die durch „höhere Gewalt“ entstanden sind. Das umfasst Schäden durch Natur- und Wetterereignisse – wie Hagel oder einen umgestürzten Baum. Auch durch Tiere ausgelöste Unfälle (zum Beispiel Wildwechsel) deckt dieses Versicherungsmodell ab. Erweiterungen der Teilkaskoversicherung um Parkschäden oder Schäden durch Vandalismus sind möglich, jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Ist es sinnvoll, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen?
Schon ein einmalig heftiger Hagel sorgt oft für eine erhebliche Wertminderung eines Wagens. Es empfiehlt sich, Fahrzeuge, die nicht älter als sieben Jahre sind, Teilkasko zu versichern. Vor allem, wenn der Fahrzeughalter plant, das Auto zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen oder gegen ein neueres Modell einzutauschen, unterstützt dieses Versicherungsmodell den Werterhalt.

4. Die KFZ-Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist die „kugelsichere Weste“ für das Fahrzeug. Bei diesem Modell bezahlt die Versicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die vom Versicherten selbst verursacht wurden. Am sinnvollsten ist die KFZ-Vollkaskoversicherung bei Neufahrzeugen, die maximal vier Jahre alt sind. Der Hintergrund: In dem Fall würden Reparaturkosten so hoch ausfallen und den Wert des Fahrzeugs stark mindern, sodass sich die vergleichsweise hohe Versicherungsprämie lohnt.

Vollkasko im Leasing-Vertrag
Bei geleasten Fahrzeugen ist eine Vollkaskoversicherung oft verpflichtender Bestandteil des Leasing-Vertrags. Auch für Autos, die per Kredit finanziert werden, empfiehlt sich das Vollkasko-Modell, um das Risiko unerwartet hoher Kosten zu minimieren.

Selbstbehalt bei Kaskoversicherungen

Der Selbstbehalt betrifft nur die Kaskoversicherung. Im Regelfall wird dieser auf sämtliche Schadenfälle angewandt: vorrangig Unfälle, Parkschäden, Glasbruch und Vandalismus. Je nach Versicherungsprämie fällt er höher oder niedriger aus. Wer bereit ist, etwa 20 bis 25 Prozent der Kasko-Prämie aufzuzahlen, hat die Möglichkeit, Schäden durch Naturereignisse oder Diebstahl vom Selbstbehalt auszunehmen.

5. Kosten für die KFZ-Versicherung selbst berechnen

Ein Mann im Anzug hält ein Schutzschild mit Auto-Symbol in seinen Händen, die es umschließen

Häufig ist von Durchschnittswerten die Rede, die zum Beispiel für einen haftpflichtversicherten Kleinwagen zwischen 480 und 750 Euro im Jahr betragen. Da die vorgeschriebene Versicherungsprämie aber von vielen Faktoren abhängt, ist es kaum möglich, Orientierungswerte zu nennen. Klüger ist es, bei Versicherungsanbietern anzufragen oder Online-Rechner von Vergleichsportalen zu nutzen, um die zu erwartende Höhe der Versicherungsprämie selbst zu berechnen.

Kriterien, die in die Berechnung einfließen, sind:

  • Fahrzeugmodell
  • Fahrzeugleistung
  • Baujahr des Fahrzeugs
  • Alter des Fahrzeughalters
  • Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs
  • Unfallstatistik des Fahrzeughalters
  • Abstellort des Fahrzeugs
  • Jährliche Kilometerleistung
  • Mitgliedschaft in einem Automobilclub (zum Beispiel ÖAMTC oder ARBÖ)

Vor Vertragsabschluss empfiehlt sich in jedem Fall ein Beratungsgespräch, um das Modell zu finden, das den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht.

Für Personen mit Behinderungen gelten besondere gesetzliche Konditionen. Stark gehbehinderte Menschen haben die Möglichkeit, sich von der motorbezogenen KFZ-Steuer befreien zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Eintragung im Behindertenpass und die alleinige Eintragung der behinderten Person im Zulassungsschein.

6. KFZ-Versicherung für Elektroautos

Umweltschonender im Verkehr unterwegs: Viele Versicherungsanbieter tragen den Trend zum E-Auto mit, indem sie vergünstigte Konditionen für Elektroautos anbieten. Bis zu 25 Prozent sparen Kunden mit Elektroauto auf die KFZ-Haftpflichtprämie. Auch bei Kaskoversicherungen gibt es einen Umweltbonus. Die motorbezogene KFZ-Steuer entfällt häufig komplett, ebenso wie die NoVa (Normverbrauchsabgabe). Darüber hinaus gibt es verschiedene Anreize, wie die Pannenhilfe oder eine Absicherung gegen indirekten Blitzschlag beim Ladevorgang.