Gibt es beim Privatverkauf Garantie und Rücknahme?

Für Autoverkäufer ist wichtig, ob es beim Privatverkauf eine Garantie oder Rücknahme gibt. Grundsätzlich ist dies zu verneinen.

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Als privater Verkäufer müssen Sie Gebrauchtwagen nicht zurücknehmen und auch keine Garantie geben. Auch die Gewährleistung ist ein Thema, mit dem Sie sich nicht intensiv beschäftigen müssen. Diese Verpflichtung haben nur Händler, weil sie als Experten mehr Fachwissen haben als Laien.

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1. Privatverkauf: Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung?

Auch beim Privatverkauf kommen Verkäufern Begriffe wie Garantie, Rücknahme oder Gewährleistung in den Sinn. Dabei ist es wichtig, zunächst den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu kennen. Denn diese beiden Begriffe können nicht synonym miteinander verwendet werden.

Die Gewährleistung ist die gesetzliche Regelung bei einem Kauf von Sachen. Hier regelt das Gesetz unter anderem die Möglichkeit Mängel zu reklamieren, die zum Zeitpunkt der Übergabe des PKW bestanden haben.

Der Ausschluss der Gewährleistung muss schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Wenn im Kaufvertrag Mängel oder Schäden von Ihnen wissentlich verschwiegen wurden, hat der Käufer dennoch die Möglichkeit sich vom Kaufvertrag zu lösen und seine Rechte geltend zu machen. In so einem Fall hat dieser auch beim Privatverkauf ein Recht auf Rücknahme des Autos.

Eine Rücknahme ist erst dann möglich, wenn der Verkäufer bei einem behebbaren Mangel die Möglichkeit hatte, den Fehler zu beseitigen und dabei keinen Erfolg hatte. Als Privatperson dürfen Sie die Gewährleistung beim Verkauf ausschließen. Manchmal kommt es jedoch beim privaten Autoverkauf vor, dass der Käufer trotzdem auf eine Gewährleistung oder Rücknahme besteht. Dadurch entsteht Ihnen Stress ohne rechtliche Grundlage.

Gebrauchtwagengarantie ausschließlich beim Händler

Der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung gilt natürlich auch dann, wenn Sie privat an einen Händler verkaufen. Umgekehrt darf der Händler beim Verkauf an eine Privatperson die Gewährleistung nicht ausschließen. Er muss für Mängel und Schäden aufkommen, die bereits beim Verkauf vorhanden waren.

Eine Gebrauchtwagengarantie dagegen ist für den Händler eine freiwillige Leistung. Eine Garantie im Privatverkauf gibt es nicht. Sie geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und sichert auch Schäden ab, die nach dem Verkauf auftreten. Es handelt sich um eine Art “Versicherung”, die zusätzlich abgeschlossen wird. Dabei sollten Sie dringend vorher prüfen, welche Schäden durch diese Garantie abgedeckt sind. Dies ist besonders wichtig, weil es für die Garantie keine gesetzliche Regelung gibt.

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2. An wirkaufendeinauto.at privat verkaufen ohne Garantie oder Rücknahme

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Manfred L. | Linz | Ford Focus 2000 13.06.2018
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Gaby P. | Amstetten | Toyota Land Cruiser 2001 01.03.2018
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Thomas H. | St. Pölten | Opel Insignia 2009 03.01.2018