Gewährleistung oder Haftungsausschluss beim Privatverkauf?

Die Gewährleistung fällt durch den Haftungsausschluss beim Privatverkauf weg. Sie müssen sich über Ihnen unbekannte Mängel keine Sorgen machen.

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Wer einen Gebrauchtwagen verkaufen will, trifft früher oder später auf Begriffe wie Gewährleistung und Haftungsausschluss. Der Privatverkauf läuft deutlich entspannter, wenn Sie dabei Ihre Rechte und Pflichten kennen.

wirkaufendeinauto.at bietet Ihnen einen juristisch geprüften Kaufvertrag, der den Haftungsausschluss berücksichtigt. Nach einer kostenlosen Bewertung verkaufen Sie Ihren PKW direkt in unserer Filiale zum besten Preis.

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1. Keine Gewährleistung durch Haftungsausschluss bei Privatverkauf

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich verankertes Recht, welches den Käufer von gebrauchter Ware vor Mängeln schützt, die bereits beim Verkauf bestanden haben. Beim Privatverkauf darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Der Haftungsausschluss schützt unerfahrene Verkäufer davor, für Mängel haften zu müssen, von denen sie nichts wussten.

Das ist besonders deshalb wichtig, weil Laien kein ausreichendes Fachwissen besitzen, um nicht offensichtliche Defekte und Schäden selbst erkennen zu können. Im Falle eines Mangels muss der Käufer nachweisen, dass Sie diesen absichtlich verschwiegen haben. Überprüfen Sie daher vor dem Verkauf Werkstatt- und §57a Begutachtungs-Berichte. Sind dort bestehende Fehler aufgeführt, müssen Sie diese auch im Kaufvertrag erwähnen.

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Der Haftungsausschluss muss direkt im Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden. Wer nicht daran denkt, muss auch als Privatperson für bestehende Mängel am Fahrzeug haften. Verschweigen Sie auch keine Defekte oder Schäden, die Ihnen bekannt sind. In so einem Fall kann Sie der Verkäufer wegen arglistiger Täuschung zur Rechenschaft ziehen.

Gewährleistung nur beim Autohändler

Der Haftungsausschluss für die Gewährleistung gilt natürlich auch, wenn Sie privat an einen Händler verkaufen. Auch von Händler zu Händler darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Grund dafür ist, dass ein professioneller Händler ausreichend Fachwissen besitzt, um Mängel vor dem Kauf erkennen zu können. Außerdem kennt er die üblichen Schwachstellen älterer gebrauchter Fahrzeuge, die nach großer Laufleistung auftreten und weiß, was er vor einem Kauf zu prüfen hat. Beim Verkauf durch einen Händler an einen privaten Käufer, muss die Gewährleistung zwingend gewährleistet werden.

2. Ohne Gewährleistung mit Haftungsausschluss bei Privatverkauf mit wirkaufendeinauto.at

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Der Privatverkauf läuft immer ohne Gewährleistung ab, wenn der Haftungsausschluss im Vertrag festgehalten wird. Wenn Sie den Zustand Ihres PKW ehrlich im Kaufvertrag angeben, haben Sie nichts zu befürchten. Wollen Sie sich den Aufwand des Verkaufs ersparen, ist der Ankauf von wirkaufendeinauto.at perfekt für Sie geeignet. Denn bei uns verkaufen Sie mit einem Vertrag, der den Ausschluss der Gewährleistung beinhaltet.

Bei wirkaufendeinauto.at bewerten Sie Ihr Fahrzeug zuerst online. Unser Rechner benötigt dazu nur die Basisdaten Ihres PKW. Danach buchen Sie einen Termin in einer unserer bundesweiten Filialen. Dort bewerten unsere geschulten KFZ-Experten Ihren PKW. Dabei beachten sie seinen tatsächlichen Zustand sowie seine Sonderausstattungen. Unser ermittelter Wert ist gleichzeitig auch der Direktverkaufspreis, den Sie in unserer Filiale für Ihr Auto erhalten.

Wie unsere Kunden unseren Service bewerten

Unglaublich tolle, professionelle und schnelle Abwicklung. Weiter so. DANKE.
Sussane M. | Wien | Mitsubishi Pajero 1999 05.06.2018
Sehr zufrieden, einfach, umkompliziert, schnell...
Wolfgang K. | Linz | Suzuki SX4 2007 05.02.2018
Sehr zufrieden! Schnelle Abwicklung!
Carmen U. | Innsbruck | Ford Galaxy 2001 17.12.2017