Auto Privatverkauf – Gibt es ein Rücktrittsrecht?

Ob beim Auto-Privatverkauf ein Rücktrittsrecht besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. wirkaufendeinauto.at hat alle Fakten für dich!

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Die Möglichkeit von einem Autokauf zurückzutreten, ist rechtlich geregelt. Bei einem Auto Privatverkauf räumen Verkäufer aber kein 14-tägiges Widerrufsrecht ein und müssen Gebrauchtwagen nicht pauschal zurücknehmen.

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1. Auto Privatverkauf und Rücktrittsrecht

Jedes Jahr wechseln Millionen von Autos den Besitzer. Im Jahr 2017 wurden mehr als 450.000 Kraftfahrzeuge neu zum Verkehr zugelassen. Dabei stellen sich viele die Frage, ob Gebrauchtwagen beim Privatverkauf zurückgegeben werden können. Wichtig ist, dass beide Seiten die gesetzlichen Regelungen und die Vertragsbedingungen kennen. Dabei gibt es verschiedene Arten von Rücktrittsrecht, die sich je nach der Kaufart - beim Händler, privat sowie online - unterscheiden.

Beim Privatverkauf gilt kein 14-tägiges Rücktrittsrecht!

Auf einer Tafel steht Widerrufsrecht

Beim Privatverkauf besteht kein automatisches Rücktrittsrecht. Viele Verbraucher denken, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht sei die Norm. Dieses sogenannte Widerrufsrecht ist jedoch nur im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) vorgesehen. Dabei werden beim Vertragsschluss und bei den Vertragsverhandlungen ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet und der Kaufvertrag kommt zum Beispiel per Mausklick zustande.

In diesem Zusammenhang profitieren Käufer von einem Widerrufs- und damit Rücktrittsrecht, wenn sie den Vertrag binnen 14 Kalendertagen widerrufen (§ 11 Abs 1 FAGG), wie zum Beispiel per Online-Formular. Dies gilt jedoch nur bei einem Privatkauf bei einem Unternehmer. Wird der Online Verkauf unter Privatleuten abgewickelt, entfällt diese Möglichkeit. Somit musst du beim Autoverkauf an privat keine pauschale Rückgabe des Autos akzeptieren.

Ist ein Minderjähriger am Vertragsschluss beteiligt, hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Einwilligung bzw. Genehmigung durch seinen gesetzlichen Vertreter ab - in der Regel die Eltern.

Privatverkauf: Rücknahme trotz Gewährleistungsausschluss?

Hand zeigt, wie der Kaufvertrag auszufüllen ist

Die Rücknahme eines Fahrzeugs ist bei einem Privatverkauf mit großen Nachteilen verbunden und wird daher nur in äußersten Ausnahmefällen möglich. Denn nicht zuletzt verliert das Auto mit zunehmender Dauer der Abwicklung weiter an Wert. Ebenso riskant ist die Haftung für Sachmängel, die nach dem Verkauf auftreten. Daher können Privatverkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung) ausschließen. Der Ausschluss muss aber zwingend schriftlich im Vertrag festgehalten werden. In einigen seltenen Fällen kann es dennoch zur Rückgabe kommen.

Schließt ein Verkäufer die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag aus, so haftet er nicht für Mängel, die im Kaufvertrag aufgezählt werden. Auch Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterserscheinungen stellen bei einem Gebrauchtwagen keinen Sachmangel dar. Der Käufer ist aber berechtigt, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, die sich nach dem Verkauf zeigen, Ansprüche zu stellen.

Dies wäre zum Beispiel möglich, wenn er mit einem Gutachten beweist, dass der Gebrauchtwagen ein Unfallwagen ist und der Verkäufer dies verschwiegen hat. Auch wenn zum Beispiel die tatsächliche Ausstattung abweichend von den Vertragsdaten ist, könnte ein Rücktrittsrecht greifen. In der Regel muss der Verkäufer zuerst versuchen, das Auto vertragsgerecht anzupassen.

Für dich als Verkäufer gilt deshalb, dass wesentliche Mängel Interessenten unaufgefordert mitgeteilt werden müssen. Dies ist auch dann der Fall, sollte der Schaden einem Vorbesitzer entstanden sein und dieser dich darüber in Kenntnis gesetzt haben!

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Für alle bewusst falschen Angaben, die als wesentlich gelten, weil sie zum Beispiel Einfluss auf die Kaufentscheidung haben, gilt beim privaten Gebrauchtwagenverkauf ein unmittelbares Rücktrittsrecht. Verkäufer können sich dann nicht auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung beziehen. Zum Rücktritt - auch beim privaten Autoverkauf - berechtigen etwa Falschangaben über den Kilometerstand, das Baujahr, die Erstzulassung und den Fakt, dass ein Unfallfahrzeug vorliegt.

2. Beim Thema Rücktrittsrecht juristische Schwierigkeiten vermeiden!

Auto-Privatverkauf nur mit schriftlichem Kaufvertrag

Kaufvertrag mit Schlüssel und Stift darauf

Das Rücktrittsrecht wird maßgeblich durch den Kaufvertrag bestimmt. In Österreich ist es grundsätzlich möglich, Kaufverträge formlos abzuschließen, und somit beispielsweise mündlich. Doch sichert dies die Vertragsparteien bei größeren Warenwerten, wie im Falle von Gebrauchtwagen, nicht ausreichend vor Streitigkeiten ab, die im Nachhinein ausgetragen werden. Nur Zeugen könnten dann die Richtigkeit deiner Aussagen belegen. Daher ist beim privaten Autoverkauf nur ein schriftlicher Kaufvertrag zu empfehlen.

Im Kaufvertrag müssen die entsprechenden Klauseln zu den Bedingungen des Auto-Privatverkaufs korrekt formuliert werden. Die Vertragsform, sowie der formulierte Inhalt kann juristische Folgen haben und es sollte daher keine beliebige Vertragsvorlage aus dem Internet benutzt werden. Eine Kaufvertrag-Vorlage, die du verwenden kannst, findest du hier.

Beim Verkauf an Privat keine Garantien einräumen!

Hand mit Schlüssel vor Auto

Beim privaten Autoverkauf gibt es Fälle, in denen strittig ist, ob eine Garantie im Vertrag gegeben wurde. So stellen Anpreisungen des Fahrzeugs durch den Verkäufer, die nicht rechtlich bindend gemeint waren, eine Gefahr dar. Die Angabe „Der Wagen ist zu hundert Prozent in Ordnung.“ wird eher nicht als gültige Garantiezusage gewertet. Auch zu ähnlichen Informationen, die in Kleinanzeigen gegeben werden, wurde bislang vor Gericht nicht einheitlich entschieden. Vielmehr wird hier jeweils eine Bewertung des Einzelfalls vorgenommen.

Daher solltest du dein Auto weder übermäßig schriftlich, noch mündlich, loben. Im Kaufvertrag solltest du keine Garantien geben oder dem Auto Eigenschaften zuschreiben, die es möglicherweise nicht erfüllt!

3. Dein Auto verkaufst du am besten direkt mit unserer Hilfe!

Mit wirkaufendeinauto.at entscheidest du dich für den idealen Partner beim Autoverkauf. Wir bieten einen kompetenten Rundum-Service: Anhand weniger Daten wird online ein Schätzwert des Gebrauchtwagens ermittelt. Danach folgt die kostenlose Online-Begutachtung deines Fahrzeugs.

Du übermittelst uns einfach weiterführende Fahrzeugdetails und ein Foto von der Außenseite deines Fahrzeugs. Anschließend erhältst du von uns per E-Mail deinen endgültigen Verkaufspreis. Abschließend buchst du nur noch deinen Abgabe-Termin und verkaufst dein Auto direkt vor Ort in einer unserer über 10 Filialen in ganz Österreich.

Verkaufst du dein Auto an uns, so erfolgt dies schnell und sicher, sowie zu optimalen Konditionen. Völlig kostenlos kommst du somit an den bestmöglichen Ankaufspreis und verkaufst nahezu jedes Automodell in nur 24 Stunden! Voraussetzung ist, dass es sich nicht um ein Altauto handelt. Der Verkauf deines Autos war noch nie so einfach!

Wie unsere Kunden unseren Service bewerten

Sehr zufrieden Kompetente und rasche Abwicklung Freundliche Bedienung Positiv überrascht gewesen
Christine D. | Villach | Suzuki Splash 2014 17.05.2018
Freundlich, kompetent, hilfsbereit, faierer Preis. Was will man mehr?
Georg S. | Innsbruck | Volkswagen Passat 2011 25.11.2017
Perfekte Betreung und total freundliche Berater! Danke
Klaus B. | Wien | Volkswagen Beetle 2012 20.09.2017