Neue Regelungen und aktuelle Bußgelder für 2018

In diesem Jahr erwartet die Autofahrer in Österreich eine Reihe neuer Vorschriften. Wirkaufendeinauto.at informiert Sie zu allen Novellen rund um den Straßenverkehr.

28.02.2018

Bußgeldkatalog 2018 Titelbild

Zur Pickerl-Untersuchung gelten leicht geänderte Fristen. Autobesitzer mit historischem Fahrzeug kommen neue Bestimmungen. Daneben wurde das Fahrverbot im Burgenland ausgeweitet. In Folge der Digitalisierung warten aber auch einige Vorteile auf Sie!

1. Digitale Autobahn-Vignette

Erstmals gibt es zur herkömmliche Vignette eine Alternative. So steht für Fahrzeughalter nun auch eine digitale Vignette von Seiten der Infrastrukturgesellschaft ASFINAG zur Verfügung. Diese gilt jedoch erst am 18. Tag nach Kaufdatum, weil bei Online-Käufen ein Rücktrittsrecht besteht. Eine Ausnahme bilden hier Unternehmer, die keine Wartezeit bis zum Wirksamwerden der Vignette einzuhalten haben.

Der Preis der digitalen Vignette ist mit dem der Klebevignette identisch. In diesem Jahr wird er um ein Prozent zum Vorjahr angehoben. Die neue Vignette zum Aufkleben ist in diesem Jahr kirschrot und vom 1. Februar 2018 an vorgeschrieben. ASFINAG schafft mit der digitalen Maut-Vignette mehr Kontrolle, da eine Fahrberechtigung auf Österreichs Straßen nun auf Grundlage von Kennzeichen erfolgen kann. Bislang hatten Verkehrshüter nur die Sichtkontrolle zur Überwachung der Vignetten-Pflicht. Doch profitieren auch die Verbraucher von der digitalen Vignette. Wer ein Wechselkennzeichens benötigt beispielsweise nicht mehr für jedes Fahrzeug eine Vignette.

Die Tarife für 2018 im Überblick

Auto und Kfz bis 3,5 t hzG

  • 10-Tages-Vignette: 9,00 €
  • 2-Monats-Vignette: 26,20 €
  • Jahres-Vignette: 87,30 €
  • Motorrad

  • 10-Tages-Vignette: 5,20 €
  • 2-Monats-Vignette: 13,10 €
  • Jahres-Vignette: 34,70 €
  • Tarife in EUR, inkl. 20 % Ust., gültig ab 1. Dezember 2017

    Quelle: https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/

    Ihre Vorteile der digitalen Vignette:

    • Der Kauf einer weiteren Vignette bei Wechselkennzeichen entfällt aufgrund automatischer Kennzeichenerfassung.
    • Bei Totalschaden, gebrochener Windschutzscheibe, sowie Fahrzeug- oder Kennzeichendiebstahl ist eine kostenlose Umregistrierung auf ein neues Kennzeichen möglich.
    • Bei Zuweisung eines neuen Kennzeichens wegen verändertem Wohnsitz oder bei Fahrzeugwechsel wird für die Umregistrierung ein Kostenersatz erforderlich, der aber 20 Euro (inkl. USt) nicht überschreiten darf.

    2. Fristen für die Pickerl-Untersuchung

    Ab dem 20. Mai gelten für LKW, Rettungsfahrzeuge und Taxis neue Toleranzfristen in Bezug auf die Pickerl-Untersuchung. Die Überprüfung kann für sie bis zu drei Monate vor dem Ablaufdatum des Pickerls erfolgen. Eine Überziehungsfrist gibt es dagegen nicht. Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen (PKW, Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger), sowie bei Traktoren bis 40 km/h liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat.

    Für Fahrzeughalter egal welcher Fahrzeugklasse gilt jetzt, dass sie ihr Auto bei Feststellung eines schweren Mangels nur noch zwei Monate ab der Pickerlüberprüfung verwenden dürfen. Der letzte Tag muss nun im Prüfbericht aufgeführt werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Behörde die Zulassung zudem umgehend aufheben.

    Bestimmungen für die Begutachtung historischer Fahrzeuge

    Oldtimer bzw. historische Fahrzeuge müssen jetzt alle zwei Jahre nach den § 57a-Vorschriften überprüft werden. Darunter wird geprüft, ob die PKW ihre zulässige Nutzungsdauer von 60 bis 120 Tagen einhalten. Dies erfolgt mit dem Fahrzeug-Genehmigungsdokument und dem Fahrtenbuch. Außerdem können historische Fahrzeuge nun alternativ einzeilige Kennzeichen in der Größe der alten, schwarzen Kennzeichentafel bzw. zweizeilige im Format der alten, weißen Motorrad Kennzeichentafel beantragen.

    3. Neuwagen müssen ab Frühjahr eCall-System eingebaut haben

    Bei einem Unfall sind Verletzte oft nicht mehr in der Lage, den Notruf wählen oder vollständige und richtige Angaben zu machen, sodass für sie unter Umständen jede Hilfe zu spät kommt. Das von der Europäischen Union für Neuwagen vorgeschriebene Notrufsystem eCall soll den Notruf automatisch tätigen: Was sind Ort und Zeitpunkt des Unfalls? Wie viele Insassen waren an Bord? Mit einem Mobilfunk- und GPS-Signal werden per eCall sämtliche Daten zur nächsten Rettungsstelle gesendet werden. Ausgelöst werden kann der eCall zum Beispiel durch Airbags, die bei einem schweren Unfall aufgehen. Ab 31. März 2018 muss das System von den Herstellern in alle neuen PKW und LKW bis 3,5 Tonnen eingebaut werden.

    4. Kein schriftlicher Mopedtest mehr

    Ab 1. März 2018 wird laut ÖAMTC die Prüfung für den Mopedführerschein am Computer abgewickelt. Anstatt des bisherigen schriftlichen Tests sind die Fragen dann am PC zu beantworten. Werden 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet, so gilt die Prüfung als bestanden. Damit findet eine weitere Angleichung der Bedingungen der Moped-Klasse an andere Führerscheinklassen statt.

    5. Verschärfung des Lkw-Fahrverbots im Burgenland

    Ab 1. Oktober 2018 wird im Burgenland auch die Klasse EURO II vom Fahrverbot eingeschlossen. Galt die Bestimmung bis jetzt für die Abgasklasse EURO I und EURO O, tritt somit nur ein Jahr später eine Verschärfung ein. Zudem müssen die Fahrzeuge der Klassen, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind, mit einer entsprechenden Abgasklassenplakette gekennzeichnet sein. Ausgenommen davon sind Oldtimer und KFZ im Rahmen des Schaustellergewerbes.